Rechtsprechung
   BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5571
BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01 (https://dejure.org/2001,5571)
BayObLG, Entscheidung vom 29.03.2001 - 3Z BR 94/01 (https://dejure.org/2001,5571)
BayObLG, Entscheidung vom 29. März 2001 - 3Z BR 94/01 (https://dejure.org/2001,5571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    KostO § 62 Abs. 3 S. 1; ; KostO § 67

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 62 Abs. 3 S. 1, § 67
    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1583
  • FGPrax 2001, 128
  • Rpfleger 2001, 459
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

    Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01
    a) Der Senat hat mit seinem Beschluß vom 26.2.1998 (BayObLGZ 1998, 49 ff.) entschieden, daß für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks gemäß § 67 KostO eine Viertelgebühr zu erheben ist, wenn im Grundbuch gleichzeitig mit der Eintragung einer Grundschuld vermerkt wird, daß diese gegenüber einer eingetragenen Auflassungsvormerkung wirksam ist.

    Es wird geltend gemacht (OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359/360; Schubert DNotZ 1999, 967/978; Frank MittBayNot 1998, 228; Lehmann Rpfleger 1998, 375/376), daß die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks nicht mit der Eintragung einer Rangänderung verglichen werden könne, auf die zweifelsohne § 67 KostO anzuwenden sei.

    bb) Nach ganz überwiegender Auffassung (Schubert DNotZ 1999, 967/980; Korintenberg/Lappe KostO 14. Aufl. § 62 Rn. 18; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 62 Rn. 10c; siehe auch Bengel DNotZ 1999, 793) kommt ein gebührenfreies Nebengeschäft nicht in Betracht, wenn die Nebeneintragung nicht gleichzeitig mit der Haupteintragung erfolgt (a.A. Lehmann Rpfleger 1998, 375/376, der bei berichtigenden Eintragungen stets von Gebührenfreiheit ausgeht).

  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (DNotZ 1999, 1000) ist der Wirksamkeitsvermerk in einem solchen Fall sowohl beim Grundpfandrecht als auch bei der Auflassungsvormerkung einzutragen.
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00

    Gebühren für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bezüglich eines

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01
    Es wird geltend gemacht (OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359/360; Schubert DNotZ 1999, 967/978; Frank MittBayNot 1998, 228; Lehmann Rpfleger 1998, 375/376), daß die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks nicht mit der Eintragung einer Rangänderung verglichen werden könne, auf die zweifelsohne § 67 KostO anzuwenden sei.
  • OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks kein gebührenfreies Nebengeschäft

    Die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks, der sich auf ein Grundpfandrecht bezieht, ist jedenfalls dann kein gebührenfreies Nebengeschäft, wenn diese Eintragung nach der Auflassungsvormerkung beantragt und vollzogen wird (wie BayObLG, FGPrax 2001, 128).

    Denn in diesem Fall ist die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks kein Nebengeschäft im Sinne des § 35 KostO (vgl. BayObLG, FGPrax 2001, 128, 129).

    Ist die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks später beantragt worden und erfolgt dessen Eintragung nach der Eintragung des Rechts, handelt es sich nicht mehr um ein Nebengeschäft (vgl. BayObLG, FGPrax 2001, 128, 129; Schubert a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 8 W 192/11

    Grundbuchsache: Kostenmäßige Auswirkung der gleichzeitigen Eintragung eines

    u.a. in JurBüro 2002, 259, und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. März 2001, Az. 3Z BR 94/01, veröff.

    u.a. in NJW-RR 2001, 1583, (ebenso: BayObLG, Beschlüsse vom 26. Februar 1998, Az. 3Z BR 277/97, veröff. u.a. in NJW-RR 1998, 1079, und 3Z BR 315/97).

  • OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01

    Eintragung von Wirksamkeitsvermerken als gebührenfreies Nebengeschäft

    Mit der vom Landgericht zugelassenen weiteren Beschwerde verfolgt die Beteiligte ihren abweichenden Standpunkt weiter und macht unter Verweisung auf den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29.03.2001 (FGPrax 2001, 128 f.) geltend, ein gebührenfreies Nebengeschäft liege nicht vor, weil die Wirksamkeitsvermerke nicht zugleich mit der Vormerkung eingetragen worden seien.
  • OLG Hamburg, 15.04.2008 - 2 Wx 38/08

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft

    Die anderweitige Ansicht ( vgl. OLG Hamm JurBüro 2002, 260; BayObLG RPfleger 2001, 459 jeweils nach juris ) überzeugt insbesondere deshalb nicht, weil die von ihr vertretene kostenrechtliche Gleichsetzung der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks mit der Eintragung einer Rangänderung die zwischen beiden Rechtsinstituten bestehenden grundlegenden Unterschiede unberücksichtigt lässt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht